A2Mindestalter: 18
Vorbesitz Klasse: keine
Einschluß: A1 & AM
Befristung: keine
Alte Bezeichnung: 1a

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.