MofaMindestalter: 15
Vorbesitz Klasse: keine
Einschluß: keine
Befristung: keine
Alte Bezeichnung:

 

· maximal 25 km/h bbH,
· einsitzig,
· Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.