



Mindestalter: 16/18die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter: 16
Mindestalter: 21Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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