EU Berufskraftfahrer (BKF) Ausbildung oder Weiterbildung in Braunschweig nach dem BKrFQG.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGm lenken, (Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE oder D1, D1E, D, DE) die Anforderungen an den Beruf des Kraftfahrers neu.
Wir sind eine anerkannte Ausbildungsstätte für
- die Grundqualifikation
- die beschleunigte Grundqualifikation und
- die Weiterbildung
nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG)
Wir bilden aus:
- zum / zur EU Berufskraftfahrer/in LKW
- zum / zur EU Berufskraftfahrer/in Bus
- zum / zur City Logistier/in
Die neue Berufskraftfahrer Qualifikation und Weiterbildung
Am 07.07.2006 hat der Bundesrat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG und die dazu gehörende Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung BKrFQV verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, kraftstoffsparendes Fahren und die Sicherung eines einheitlichen Qualifikationsstandard für Berufskraftfahrer in der EU.
Das bedeutet:
Wer seit dem 10.09.2008 den Führerschein der Klasse D1 oder D erwirbt und ihn gewerblich nutzen möchte, braucht auch die Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine Weiterbildung.
Wer seit dem 10.09.2009 den Führerschein der Klasse C1 oder C erwirbt und ihn gewerblich nutzen möchte, braucht auch die Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine Weiterbildung.
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erworben haben, bleiben vom Nachweis der Grundqualifikation befreit. Sie brauchen lediglich alle 5 Jahre nach den jeweiligen Stichtagen eine 35 stündige Weiterbildung. Die Weiterbildung kann auch auf 5 Tage zu je 7 Stunden aufgeteilt werden.
Die Grundqualifikation
Eine weitere Möglichkeit ist die Prüfung zur Grundqualifikation. Hier besteht keinerlei Ausbildungsverpflichtung. Der Nachweis wird erbracht durch eine sehr umfassende 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung vor der IHK. Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, D1 oder D ist Voraussetzung.
Die beschleunigte Grundqualifikation
Die Weiterbildung