Mindestalter: 18Vorbesitz Klasse: keine
Einschluß: A1 & AM
Befristung: keine
Alte Bezeichnung: 1a
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 18Krafträder mit
auch mit Beiwagen.